Die Gürtellinie des guten Geschmacks (3)

Ich ahnte nichts Böses, als ich gestern gegen 16 Uhr den Anruf auf mein Mobiltelefon entgegennahm. Die Anrufer-Identität «Programmleitung Kanal K» liess in mir bereits leise Vorfreude aufkommen. Endlich wurde wohl meine neue Scherz-Radiosendung Abwasser durchgewunken, und wir würden damit bald auf Sendung gehen können.

«Hallo?», sprach ich heiter in den Hörer. Programmchef Rolf Schöner grüsste mich in eher ernsthaftem Ton zurück und begann sogleich, mir die ersehnten News vorzutragen. Er habe nun endlich Zeit gefunden, sich meine Pilotsendung anzuhören. Und er müsse mir mitteilen, dass er sie so leider wiederum nicht senden könne. Er sei schon etwas erstaunt, wie ich das Niveau nochmals beachtlich senken konnte. Ich traute meinen Ohren nicht. Wir hatten uns derart Mühe gegeben, eine hochunterhaltsame Hörstunde zusammenzuzimmern, und nun sollte dieses grandiose Stück Radio nicht über den aargauisch-solothurnischen Äther gehen?

Okay, er habe jetzt nicht alles schlecht gefunden. Jedoch habe die ebenfalls urteilende Programmkommission – zu drei Vierteln aus Frauen bestehend – sich relativ schockiert gezeigt. Das mit den Deutschen-Witzen sei ja noch halbwegs gegangen. Doch die brutale Vergewaltigung einer 84-Jährigen, welche wir im Studio akustisch inszenierten, sei dann doch etwas «too much» gewesen. Völlig abgelöscht habe es den Qualitätsprüfern und -prüferinnen jedoch, als das fiktive Schlager-Trio Trisomie 21 im Interview zu hören war – eine Musikantentruppe, die sich aus drei musikalisch unbegabten Trägern des Down-Syndroms zusammensetzt, und Lieder über Selbstbefriedigung «singt».

Als Konsequenz, liess mich Herr Schöner dann wissen, habe die Programmkommission ein lebenslängliches Radio-Berufsverbot für mich beantragt, welches nun vom BAKOM beurteilt werden müsse. Leider stünden meine Chancen schlecht, je wieder Schweizer Radio zu machen.

– UPDATE FOLGT –

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