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Wettbewerbsvorteil
Juni 15, 2010 Blog

(2F) Ich meine mich zu erinnern, dass in der Schweiz diese vergleichenden Werbungen verboten sind. Also man darf zum Beispiel als Migros nicht damit werben, besser als Coop zu sein. Kokettieren scheint glücklicherweise in Ordnung und witzig wäre ein solch offener, direkter Schlagabtausch allemal.

Mir fällt da diese Pepsi Werbung ein, in der ein kleiner Junge zig Cola Flaschen aus dem Automat zieht, um diese schlussendlich zu Stapeln, um an die Pepsi Flasche zu kommen. Grosses Kino.

Apropos Kino (ich weiss Viva mässiger Übergang). In Olten scheinen dem Kino Palace die Felle (irgendwie hiess doch das mal Forelle) davon zu schwimmen. Richtung Schützi. Ja, das öffentliche Sehen ist ein harter Wettbewerb. Da muss mit harten Bandagen gekämpft und auch mal eine gelbe Karte in Kauf genommen werden, um das Spiel für sich zu entscheiden. Das Kino Palace geht nun in die Offensive und schnürt die Schützi im eigenen Strafraum ein. Powerplay ähnliche Szenen im Fussball, unglaublich. Die schönsten Kombinationen könnten betrachtet werden, wenn der Link funktionieren würde (Anmerkung des Administrators).

Bleibt die Frage, ob sich dieses Pressing auch auf das Skore auswirkt oder man weiterhin bittere Niederlagen einfährt.

"4" Comments
  1. E ha gmeint das heig me mou zuegloh. Im Zämehang mit Tele 2 ond Konkurränte hani gloub gar mou so was gseh…

  2. Vergleichende Werbung ist in der Schweiz grundsätzlich zulässig, es sei denn sie ist unwahr, irreführend oder unnötig verletzend (Art. 3 lit. e UWG).

    Die Pepsi-Werbung dagegen wäre wohl ein Fall von Art. 3 lit. a UWG, wonach jener unlauter handelt, welcher (z.B.) den Konkurrenten durch unnötig verletzende Äusserungen herabsetzt.

  3. hehe interessante sache. diese werbung jetzt wäre dann also erlaubt, weil wahr?

  4. was wär denn das förne link gse, flizzy?

    aso so vöu humor sött me no ha findi ^^

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